Information zum persönlichen Bild

 

Das Recht am eigenen Bild

Liebe Mitglieder,

gerne stellen wir von unseren Veranstaltungen und Ausflügen Bilder in unserem Webportal zur Ihrer Ansicht zur Verfügung. Hier ist ein breites Spektrum von historischen Bildern, Momentaufnahmen besonderer Ereignisse und sehenswerte Bilder von den Ausflügen zu sehen.

Zu berücksichtigen ist auch der Datenschutz - das eigene Bild - Veröffentlichung von Veranstaltungsbildern und historischen Bildern.

Grundsätzliches:

Das Recht am eigenen Bild beruht auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 und Art. 2 GG) und ist im Kunsturhebergesetz (KUG), insbesondere in den §§ 22-24 verankert. Es handelt sich dabei um ein Persönlichkeitsrecht zum Schutz vor ungewollter Verbreitung oder öffentlicher Darstellung von Bildnissen. Der Begriff „Verbreitung“ ist sehr weit gefasst und kann auch die Weitergabe im privaten Bereich betreffen. Damit muss das „Recht am eigenen Bild“ im Spannungsfeld der Grundrechte gesehen werden.

  • allgemeines Persönlichkeitsrecht, spezialgesetzlich geregelt in § 22 KUG und
  • Recht der Presse und des Einzelnen auf freie Information (Art 5 Abs. 1 GG).

Personen bei Veranstaltungen

Nehmen Personen an Veranstaltungen (Versammlungen, Reisen oder ähnliche vereinsbezogene Vorgänge) teil, so dürfen nach § 23 (1) KUG Abbildungen ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Die Abbildung muss jedoch die dargestellten Personen als Teilnehmer der betreffenden Veranstaltung erfassen. Gegenstand der erlaubten Darstellung i.S. des § 23 KUG ist immer nur die Darstellung des Gesamtvorganges, nicht aber das Herausgreifen nichtrepräsentativer Einzelereignisse. Einzelaufnahmen, Großaufnahmen oder individuell erkennbare Portraits fallen nicht unter diesen Fall der Abbildungsfreiheit.

Unsere Bitte an alle Vereinsmitglieder:

Haben Sie Einwände gegen die Veröffentlichung Ihrer Person auf Bildern nach Erscheinen auf der Webseite, bitte beim Vorstand oder beim Webmaster Einspruch einlegen, möglichst mit Bildnummer und/oder Bezeichnung des beanstandeten Bildes. Es erfolgt dann eine sofortige Löschung dieses Bildes.

Uwe Michler  
Webmaster Regionalverein Frankfurt.

 

 

 

Im November 1958 führte die Lufthansa den Erste-Klasse "Senator"-Dienst ein

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