Aufnahmeantrag

Wer kann Mitglied werden?

Die Mitgliedschaft können erwerben:

1. Lufthanseaten im Ruhestand sowie Lufthanseaten im Vorruhestand oder Teilzeitmodell mit voller, endgültiger Freistellung von der Arbeit.

2. Ehemalige Lufthansa-Beschäftigte, die bis zur Pensionierung im Interesse oder im Auftrag der Lufthansa Aufgaben in Verbänden, Firmen oder Verwaltung außerhalb des Lufthansa Konzerns wahrgenommen haben.

3. Eine assoziierte Mitgliedschaft können ehemalige Lufthanseaten erwerben, die langjährig im Lufthansa Konzern, jedoch nicht bis zur Pensionierung beschäftigt waren. Weiterhin gilt dies für Ehe- oder Lebenspartner von Lufthansa-Beschäftigten, wobei beim Tod des Lufthanseaten die Mitgliedsschaft des Ehepartners in eine Vollmitgliedschaft umgewandelt werden kann.

 

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Hier können Sie das neue Antragsformular für Neumitglieder abrufen:
Bitte schicken Sie dieses Formular unterschrieben per E-Mail oder Brief an den 1. Vorsitzenden/die 1. Vorsitzende (Adresse siehe Vorstandsseite).

 

 

Lufthansa Boleing 707-330 um 1968

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